Für Betriebsräte ist es wichtig, sich Kenntnisse über Resilienz anzueignen, da sie in ihrer Rolle oft mit den Auswirkungen von Veränderungen und Herausforderungen im Arbeitsumfeld konfrontiert werden. Resilienz bezieht sich auf die Fähigkeit, sich von Belastungen und Herausforderungen zu erholen und sich anzupassen, um erfolgreich zu bleiben.
Durch die Kenntnis von Resilienz können Betriebsräte ihren Kolleginnen und Kollegen helfen, ihre Belastbarkeit und Widerstandsfähigkeit zu erhöhen, um besser mit den Herausforderungen des Arbeitsumfelds umzugehen.
Darüber hinaus kann das Verständnis von Resilienz den Betriebsräten helfen, den Arbeitgebern zu zeigen, wie wichtig es ist, ein unterstützendes Arbeitsumfeld zu schaffen, das die Mitarbeiter bei der Bewältigung von Belastungen und Herausforderungen unterstützt. Dies kann langfristig zu einer höheren Mitarbeiterzufriedenheit und -bindung sowie zu einem verbesserten Unternehmensergebnis führen.
Resilienz ist ein wichtiger Bestandteil des betrieblichen Gesundheitsmanagements (BGM). BGM umfasst alle Aktivitäten und Maßnahmen, die darauf abzielen, die Gesundheit und das Wohlbefinden der Beschäftigen in einem Unternehmen zu erhalten und zu fördern.
Die Förderung von Resilienz und psychischer Gesundheit ist ein wichtiger Teil des BGM, da es dazu beitragen kann, die Mitarbeitenden bei der Bewältigung von Stress und Herausforderungen zu unterstützen und die Belastbarkeit zu erhöhen. Resiliente Mitarbeiter sind in der Lage, sich schneller von Belastungen und Herausforderungen zu erholen und sind weniger anfällig für psychische Erkrankungen.
Zu den Maßnahmen des BGM zur Förderung der Resilienz gehören Schulungen und Workshops, die den Mitarbeitern helfen, Resilienzstrategien zu erlernen und ihre psychische Gesundheit zu verbessern. Darüber hinaus können flexible Arbeitsbedingungen, ein unterstützendes Arbeitsumfeld und ein gutes Betriebsklima dazu beitragen, die Resilienz der Mitarbeiter zu stärken.
Insgesamt trägt die Förderung von Resilienz als Teil des BGM dazu bei, die Gesundheit und das Wohlbefinden der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu verbessern und langfristig zu einer höheren Mitarbeiterzufriedenheit und -bindung sowie zu einem verbesserten Unternehmensergebnis beizutragen.
In diesem Zusammenhang ist das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG sehr bedeutsam.