Mir geht’s nicht so gut. Hab Angst, und brauche jemanden, den ich ansprechen kann, bei dem Problem, über das ich nicht mit jedem reden will, und dem ich auch vertrauen kann. Ich bin aber nicht behindert… Das könnte ein Fall für den Betrieblichen Reha-Berater sein.
Präventionsmaßnahmen bekommen immer stärker, durch das neue Bundesteilhabegesetzes (BTHG), eine zentrale Bedeutung. Nach §167 SGB IX steht der Arbeitgeber in der Antragspflicht. Betroffene können jetzt eine:n Berater:in oder eine Vertrauensperson hinzuziehen. Die beste Lösung dafür ist der/die Betriebliche Reha-Berater:in aus dem Kreis des BR oder der SBV.
Grundlage für den Betrieblichen Rehaberater ist die Prävention und die Schutzgesetze. Qualifizierte betriebliche Reha-Berater:innen unterstützen Betroffene und Arbeitgeber durch ihr spezifisches Know-how. Eine feste Ansprechperson für das Unternehmen zur dauerhaften Reduzierung der AU-Tage, die die betrieblichen Bedingungen und die Beschäftigten kennt, und eine gute Aussicht auf erfolgreiche Beratung und Teilhabe am Arbeitsleben gibt.
Die Ausbildung zum Betrieblichen Reha Berater ist TÜV – Zertifiziert und wird für Schwerbehindertenvertretungen und Betriebsräte ALLER Branchen und Betriebe über die IG Metall angeboten. Die nächste fünfteilige Ausbildungsreihe beginnt im Mai. Kurzentschlossene sollten nicht lange zögern, denn man kann sich nur noch bis Mitte April anmelden.